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Eddernarren

Benutzungs & Gebührenordnung für

„Haus des Karnevals“ der FKG Die Eddernarren  

 §1 
Hausrecht

(1). Das Hausrecht im gesamten Vereinshaus steht dem geschäftsführenden Vorstand zu, vertreten durch den 1.Vorsitzenden.

(2). Der 1. Vorsitzender kann das Hausrecht auf Dritte übertragen.

(3). Bei Verstößen gegen diese Verordnung hat der Vorstand, jederzeit das Recht, den Mieter von der Benutzung des Vereinshaus auszuschließen.

§2
Vergabe
 

(1). Anmietung zur Benutzung des Vereinshauses sind spätestens 14 Tage vorher beim Vorstand oder dem Ansprechpartner der Eddernarren einzureichen.

 Ansprechpartner:
Thomas Faupel
Zuständiger Saalvermietung: Tel.: 0172 5245805

 (2). Über die Überlassung entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bewerben sich mehrer Veranstalter zum gleichen Termin, hat der frühere Antrag Vorrang.

(3). In der Karnevalistischen Zeit vom 11.11. bis einschließlich Aschermittwoch findet keine Vermietung des Saales statt.

§3
Benutzungsbedingungen

(1). Alle Teile des Vereinshauses sind besonders schonend und pfleglich zu behandeln. Dekorationen und andere Ausschmückungen der Räumlichkeiten sind nur mit Absprache des Vorstandes möglich.

(2). Der Benutzer verpflichtet sich alle Weisungen des Vorstandes oder dessen Beauftragten nachzukommen.

(3). Die Bühne darf nur mit einem entsprechenden Schutz benutzt werden. 

(4.) Der Mieter verpflichtet sich Bier zum Ausschank der Marke Mönchshof und deren Derivate über die Firma Hebeler zu beziehen. Bei nicht Einhalten erfolgt ein Strafgeld von 100€.

(5). Der Mieter haftet den FKG „Die Eddernarren“ für schäden am Übernommen Inventar, den Einrichtungsgegenständen und sonstigen Teilen des Vereinshauses, auch soweit sie nicht von Ihm selbst oder seinen Helfern, sondern von Besuchern der Veranstaltung verursacht worden sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schäden, die während der Proben, Vorbereitungs- oder Aufräumarbeiten außerhalb der vereinbarten Nutzungszeit entstehen. Die Haftung erstreckt sich ebenfalls auf Schäden und Verunreinigungen im Umfeld des Vereinshauses und Parkplatzbereich, sowie sie dem Mieter bzw. seinen Gästen zuzuordnen sind. Der Mieter stellt die Eddernarren oder deren Beauftragten von Haftpflichtansprüche für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
Falls Reparaturen oder Neuanschaffungen erforderlich sind, werden diese dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

(6). Offene Feuerstellen wie Grillgeräte oder Life Cooking sind in sicherem Abstand zum Gebäude, min. 5 Meter, zu betreiben.

(7). Dem Mieter wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (min. 500.000€ für Sich- und Personenschäden) abzuschließen.

(8). Die FKG „Die Eddernarren“ haftet dem Mieter, seinen Helfern und Gästen nicht für Schäden, die an deren eingebrachten Vermögen entstehen.

(9). Der Mieter hat die im Mietvertrag festgelegten Benutzungs- und Überlassungszeiten einzuhalten. Ebenfalls muss er sich an die gesetzlichen Lärmschutzbedingungen auf dem kompletten Grundstück halten.

(10). Die FKG „Die Eddernarren“ können bei Verstoß gegen diese Verordnung die Nutzungszusage unverzüglich widerrufen. Der Mieter ist in diesem Fall auf Verlangen der Eddernarren zur sofortigen Räumung und Herausgabe der überlassenen Räume und Flächen verpflichtet. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind die Eddernarren berechtigt die Räumung auf Kosten und Gefahr des Mieters durchzuführen. Der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung der Gebühr und anfallender Nebenkosten verpflichtet.

(11.) Die Verkehrssicherungspflicht überträgt der Vermieter während der Überlassungszeit dem Mieter.

(12). Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA ist Angelegenheit des Mieters. 

(13). Der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

§4
Reinigung & Übergabe

 (1). Die benutzten Räumlichkeiten sind den Eddernarren im gereinigten Zustand zu Übergeben. 
Bei Ausschank von Fassbier wird eine Reinigungsgebühr für die Zapfanlage in Höhe von 20,00€ erhoben.

(2). Nach Benutzung der Theke und Küche sind deren Einrichtungsgegenstände und bewegliches Inventar aufgeräumt und gebrauchsfertig gesäubert zurückzugeben.

 (3). Erforderliche Nacharbeiten werden den Mieter wie folgt in Rechnung gestellt:

Saal 80,00€
Raum 2 50,00€
Küche 75,00€
Theke 40,00€
Toiletten 50,00€

(4). Vermietungszeitraum ist jeweils von 11 Uhr bis zum Folgetag 11 Uhr. In Rücksprache ist ein früherer Zugang der Räumlichkeiten möglich.

(5). Sollte die Übergabe nicht bis 11 Uhr erfolgt sein, so wird ein weiterer Miettag berechnet.

 §5
Benutzungsgebühren

(1). Die Grundgebühr beträgt für die Benutzung:

Raum 2 inkl. Theke max. 54 Pers. pro Tag 85,00€
Raum 2 inkl. Theke & Küche max. 54 Pers. pro Tag 125,00€
Saal inkl. Theke max. 280 Pers. pro Tag 190,00€
Saal inkl. Theke & Küche max. 280 Pers. pro Tag 250,00€
Tagungspauschale Nur Saal 6 St. 119,00€

alle Preise inkl. MwSt.

        (1.1) Die Tagungspauschale gilt ausschließlich für Vereine, Schulen & Firmen. Hier beträgt der
        Benutzungszeitraum maximal 6 Stunden.

 (2). An Nebengebühren werden die Kosten für Heizung, Wasser und Stromverbrauch nach Zählerstand erhoben. Es gelten die jeweils aktuellen Kosten je angefangene Einheit.

Gas: 1,52€ m3 Strom: 0,48€ kwh Wasser: 9,52€ m3


(3). Für die Müllentsorgung bei Veranstaltungen mit Speisenausgabe pro Tag 25,00€. Bei eigener Entsorgung entfällt diese Gebühr. 

(4). Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Kassierer nach Beendigung der Veranstaltung.

§6
Kaution

 (1). Die FKG „Die Eddernarren“ kann vom Mieter eine Kaution bis zur 2-fachen Höhe der zu erwartenden Gebühren und Kosten erheben.

Diese ist bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung auf das Konto der Eddernarren zu überweisen.  

§7
Besondere Pflichten des Mieters

(1). Der Mieter ist verpflichtet die für seine Veranstaltung notwendigen Genehmigungen einzuholen z.b. GEMA Gebühren usw. und zu zahlen.

(2). Bei Veranstaltungen sind Getränke bei dem Getränkevertrieb Hebeler, Eichgarten 12, 34560 Fritzlar,
Tel: 05622-1510 bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung zu bestellen.

(3).Der Veranstalter ist in der Pflicht während der Corona Pandemie einen entsprechenden Hygieneplan zu erstellen. Der Veranstalter muss dafür sorge tragen, dass sich seine Gäste an die Gesetzlichen Hygiene Bestimmungen halten.

§8
Widerrufsrecht

(1). Kostenfrei bis 14 Tage nach Vertragsabschluss

(2). Nach Ablauf der 14 Tage werden 50% der zu erwarteten Kosten als Ausfallentschädigung fällig.

(3). Ausgenommen höhere Gewalt.

  

     F.K.G. Die Eddernarren                                                                                 Vizepräsident u. 2.Vorsitzender
     Waberner Str. 4                                                                                                                                           Otto May
     34560 Fritzlar                                                                                                         Bonatistraße 30, 34560 Fritzlar
     Steuernummer: 24 25062011                                                                                              Mobil: 0172 5617159
     IBAN: DE69 5205 2154 0117 0322 27                                                                       o.may@die-eddernaren.de

 

     Otto May
     Zuständiger für Saalvermietung
     ✆ 0172 5617159

 



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Kontakt:

FKG Die Eddernarren e. V.
Waberner Straße 4
34560 Fritzlar
Kontakt: Info@die-eddernarren.de

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